Bereits
im Jahre 1993 wurden Windeignungsflächen vom Land
Schleswig-Holstein ausgewiesen. In Ahrenviölfeld wurden zwei Flächen
ausgewiesen, eine kleinere Fläche südlich von Johannes Lamp und eine
Fläche westlich des Postweges zwischen dem Süderweg und der Hauptstraße
Richtung Ahrenviöl.
Es hieß, dass nur die Gemeinde die
Planungshoheit dieser ausgewiesenen Flächen habe und Windmühlen nur mit
Genehmigung der Gemeinde aufgestellt werden könnten. Ab 1997 trat aber
die Privilegierung der Windeignungsflächen in Kraft. Bis Ende 1998 hätte
man diese Flächen durch die Gemeinde reduzieren oder sogar streichen
können.
Da die Gemeinde Oster-Ohrstedt ihre Fläche
südlich von J. Lamp streichen ließ, wurde auch die kleine Fläche auf
Ahrenviölfelder Gebiet gestrichen. Die verbleibende Fläche hätte man
durch die Gemeinde überplanen können, dieses war aber von der
Gemeindevertretung mehrheitlich nicht gewollt. Über diesen Zustand
konnte man als Bürgermeister nicht gerade glücklich sein, denn auf
dieser verbleibenden Fläche konnten jetzt Mühlen aufgestellt werden,
ohne ein Mitspracherecht der Gemeinde.
Bis zum Februar 2001 herrschte in Sachen
Windpark Ruhe, und es gab keine Anfragen auf die Windfindungsfläche.
Nachdem aber dann mehrere auswärtige Bürger sich im März 2001 in der
Gemeindevertretersitzung vorstellten und diese Interessenten auch noch
in einem Zeitungsartikel erwähnt wurden, war es plötzlich mit der Ruhe
vorbei. Die Anrufe häuften sich, und jeder wollte unser Bestes –
entweder einen Windpark erstellen oder sich an einem Windpark
beteiligen. Nachdem wir uns beim Kreis Nordfriesland erkundigten, wie
die Gemeinde verhindern konnte, dass auswärtige Geldanleger einen
Windpark erstellen, wurde uns der Bescheid gegeben, dass dies nur mit
einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes geschehen könne. Man
könne nicht mehr den Windpark selbst verhindern, aber die Abstände, die
Nabenhöhe, die Anzahl und Größe und somit die Wirtschaftlichkeit
beeinflussen. Beide Gemeinden, Ahrenviöl und Ahrenviölfeld,
verabschiedeten schnell einen Aufstellungsbeschluss und somit wurde es
schwer, ohne Zustimmung der Gemeinden einen wirtschaftlichen Windpark zu
erstellen.
Am 25. Juni 2001 wurde eine Versammlung aller
Landeigentümer, direkten Anlieger der Windeignungsflächen und aller
Gemeindevertreter der Gemeinden Ahrenviöl und Ahrenviölfeld abgehalten.
Ziel dieser Versammlung war es, den Gemeindevertretern ein Meinungsbild
von den Eigentümern und Anliegern zu geben, ob ein Windpark gewünscht
werde. Es ergab sich eine große Mehrheit für einen Windpark. Nun galt
es, seitens der Gemeinde, dieses Votum in die richtigen Bahnen zu
lenken, denn auch die Gemeindevertretungen waren sich einig, dass ein
echter Bürgerwindpark entstehen sollte.
Anteile am Bürgerwindpark sollten nur
volljährige Bürger aus Ahrenviöl und Ahrenviölfeld, auswärtige
Landbesitzer von Windeignungsflächen und Planer und Geschäftsführer
zeichnen können. Ein Anteil kostete 5000 Euro, und bis zu 500 Anteile
konnten gezeichnet werden.
Diese Informationen wurden in den
Einwohnerversammlungen beider Gemeinden im Juli bekannt gegeben.
Die zeichnungsberechtigten Personen konnten
den Gemeinden bis zum 10. August 2001 schriftlich mitteilen wie viele
Anteile sie haben möchten.
Am 20. August 2001 war dann die
Gründungsversammlung in Ahrenviöl. Es wurde bekannt gegeben, dass 360
Anteile gezeichnet waren, 128 von Bürgern aus Ahrenviöl und 232 von
Bürgern aus Ahrenviölfeld. Somit standen 1.800.000 Euro als Eigenmittel
zur Finanzierung des Bürgerwindparks zur Verfügung.
Auf dieser Gründungsversammlung wurden die
Geschäftsführer Melf Söth aus Ahrenviöl gewählt. Als Planer wählte man Eugen Siefert aus Behrendorf,
der später dann als zweiter Geschäftsführer fungierte. Gleichzeitig
wählte man sieben Personen als Beirat: Christian Petersen, Wolfgang
Wohlert, Frank Petersen Süderweg, Oke Wesemann, Broder Paulsen, Jens
Peter Hansen und Frank Petersen Hauptstrasse.
Auf der ersten Beiratsitzung wurden dann
Christian Petersen zum Beiratsvorsitzenden und Broder Paulsen zu seinem
Vertreter gewählt. Es wurde zwischen der Windparkgesellschaft, den
Landbesitzern und den Gemeinden ein Vertrag geschlossen, der die
Gemeinden jährlich an den Einspeisevergütungen beteiligt. Damit war
seitens der Gemeinden der Grundstein für einen Bürgerwindpark gelegt.
Im Juli 2002 lagen die Einspeisezusage der Stromgesellschaft Schleswag
und die Baugenehmigung des Kreises vor.
Es wurde beschlossen, auf dem rund 58 Hektar
großen Windeignungsgebiet sechs >Nordex – Windmühlen N 80< mit einer
Nennleistung von 2,5 Megawatt, also insgesamt 15 Megawatt aufzustellen.
Diese Anlagen haben eine Gesamthöhe von 100 Metern, wobei die
Flügellänge 40 Meter beträgt. Zu der Zeit waren das die
leistungsstärksten Serienwindkraftanlagen auf dem Markt. Der
Stromübergabepunkt an die Schleswag sollte im Umspannwerk Rosendahl
erfolgen.
Die Investition von 12.500.000 Euro war die
höchste Summe, die je in Ahrenviölfeld getätigt worden ist.
Am 23. Juli 2002 wurde mit dem Bau der Anlage
begonnen und am 20. Dezember 2002 die letzte Windkraftanlage in Betrieb
genommen. Während dieser Zeit mussten drei Mittelspannungskabel und ein
Hohlrohr von Ahrenviölfeld nach Rosendahl verlegt werden. Außerdem wurde
der Windpark mit einer Mittelspannungs-, einer Telefon- und
Lichtwellenringleitung verkabelt. Insgesamt verlegte man 57.000 Meter
Mittelspannungskabel, 20.000 Meter Hohlrohr, 8.000 Meter Telefonleitung
und 20.000 Meter Lichtwellenleitung in die Erde.
Um
die Anlagen an Ort und Stelle zu transportieren und in Zukunft auch
Reparaturarbeiten durchführen zu können, wurde das Gelände für den
Schwerlastverkehr erschlossen. Allein durch den Flügeltransport
erreichte ein Fahrzeug eine Gesamtlänge von über 52 Meter. Eine
komplette Gondel hatte ein Gewicht von rund 94 Tonnen.
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